Das Jahr 2011 neigt sich nun langsam dem Ende entgegen. In der Adventszeit, aber auch zum Jahreswechsel, muss die Feuerwehr besonders viel Hilfe leisten. Ausgangspunkt hierfür ist u.a. der unachtsame Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Folgen, die aus so einer Fahrlässigkeit entstehen können, sind meistens gravierend.  Brände, Verbrennungen oder sogar die Abtrennung einzelner Gliedmaßen sind nur ein paar Beispiele, die unbedingt ernst genommen werden sollten.

 

 

Ein Böller der Klasse 2 (nur für Erwachsene)

Knallkörper, die illegal eingeführt werden und daher nicht mit der Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sind, stellen eine große Gefahr da. Aber auch das Selberbauen von Böllern und/oder Raketen führt häufig zu schweren Verletzungen. Achten Sie daher beim Kauf unbedingt auf die BAM-Zulassung. Wie diese aussieht, können Sie im rechten Bild sehen. Hier handelt es sich um einen Knallkörper der Klasse II, welcher nur vom 29.12 - 31.12 an Personen ab 18 Jahren verkauft wird.

 

Klasse 1 - Erwerb ab 12 Jahren möglich

Feuerwerkskörper der Klasse  I  hingegen, können das ganze Jahr über gekauft werden. Hier ist ein Erwerb bereits ab 12 Jahren möglich. Das Benutzen dieser Knallkörper darf aber nur unter Aufsicht eines Erwachsenen geschehen. Im linken Bild ist ein Feuerwerk der Klasse I zu sehen. Beachten Sie bitte auch die Gebrauchsanweisung, die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckt sind.

 

 

Weiterhin sollte beachtet werden, dass das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, speziell Raketen, in der unmittelbaren Nähe zu reetgedeckten Häusern verboten ist, da das Reet besonders brandgefährdet ist. Feuerwerksraketen dürfen nur in einem Abstand von 300 Metern zum Gebäude gezündet werden. Für anderes Feuerwerk der Klasse II muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Thema können unter unseren Brandschutztipps und auf der Website der Bundesanstalt für Materialforschung entnommen werden.

 

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Brandschutz zu Silvester

Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM)